Nur noch „GG“ … mit einigen Ausnahmen!

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung werden die Daumenschrauben für Trainings- und Spielbetrieb nochmals angezogen. Genaueres verrät die Email von Herrn Backes, Fachdienstleiter Sport:

“ … Ab diesem Datum [25.11.21] gibt es in gedeckten Sportstätten für Sporttreibende und ZuschauerInnen in Hessen die 2G-Regelung. Die Sporthallen dürfen danach nur noch von Geimpften und Genesenen betreten werden.
Ein Test reicht nicht mehr aus. Ausnahmen sind weiterhin Kinder unter 6 Jahren sowie SchülerInnen mit dem Testheft.
Aufgrund verschiedener Fragestellungen am letzten Wochenende weise ich nochmals darauf hin, dass die Vereine die Einhaltung der Regelungen kontrollieren müssen. Das betrifft alle SportlerInnen, Eltern, Zuschauer, Besucher usw. bei allen Spielen und Trainingseinheiten. …
Aktuelle Detailinformationen werden in Kürze auf den Coronaseiten des Landessportbundes zu finden sein:
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/

Also … lasst euch (sofern éuch der Zugang zur Halle noch erlaubt ist) den Spaß am TT nicht nehmen – seid aber vorsichtig!